Schadensersatzrecht

Das Schadensersatzrecht regelt Fragen der Durchsetzung und der Abwehr von Schadensersatzansprüchen und gehört zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen.

Der Anspruch auf Schadensersatzanspruch ist ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger oder seiner Haftpflichtversicherung Ersatz für den entstandenen Schaden (Schadensersatz) zu fordern. Ebenso gehört dazu die Abwehr von ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen jeglicher Art.

Primärer Zweck des Schadensersatzrechts ist die Ausgleichsfunktion: Durch den Ersatzanspruch erhält der Geschädigte einen Ausgleich für erlittenen Schaden. Natürlich sind nicht immer alle Ansprüche auch tatsächlich gerechtfertigt, oder nur zum Teil gerechtfertigt. Dies festzustellen und Sie über Ihre Rechte aufzuklären, gehört zu unseren Aufgaben.

Schadensersatzansprüche können entstehen:

  • z. B. durch einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen (durch Schläge, Verkehrsunfall, usw.
  • z. B. durch Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen (durch Verleumdung, Mobbing, unerlaubtes Fotografieren, usw.)
  • z. B. im Rahmen einer sogenannten Gefährdungshaftung (bei Unterlassen der winterlichen Streupflicht, der Verletzung der Aufsichtspflicht, durch Halten eines Tieres oder im Rahmen der Produkthaftung bei fehlerhaften Produkten usw.)
  • z. B. durch die Zerstörung fremder Sachen.
Durch den Ausgleich des erlittenen Schadens soll der Geschädigte im Prinzip so gestellt werden, als wenn der Schaden nie eingetreten wäre. Es herrscht grundsätzlich das Prinzip der Naturalrestitution, was regelmäßig einen Ersatz in Geld bedeutet. Dazu gehört auch ein angemessenes Schmerzensgeld bei körperlichen oder psychischen Schäden oder eine Rentenzahlung bei schwersten Verletzungen. Wichtig sind die Beachtung von Verjährungsfristen und besondere Vorschriften je nach Schadensverursachung (z. B. bei Vorschriften aus dem Versicherungsrecht).