Familienrecht
Grundsätzlich regeln die Familienmitglieder ihren Alltag und ihre Beziehungen selbständig und alleinverantwortlich. Allzu oft gibt es jedoch Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten, über die letztlich das Familiengericht entscheidet.
Im Bereich des Familienrechts werden von uns sämtliche Belange von Familien, Alleinerziehenden, Lebenspartnern, Pflegschaften, Betreuungen und Adoptionen in Bezug auf Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Namensrecht, Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung, Hausratsfragen, Abstammungsfragen und teilweise auch erbrechtliche Themen behandelt. Der Kontakt zu den jeweils zuständigen Familiengerichten, Amtsgerichten, Familienzentren, Jugendämtern und eventuell in Frage kommenden Beratungsstellen ist für uns selbstverständlich.
Außerdem erarbeiten wir mit Ihnen nach sorgfältiger Überlegung und Besprechung Vorsorgevollmachten und/oder Patientenverfügungen und Testamente.