Vertragsrecht

Das Vertragsrecht umfasst alle Rechtsgebiete des Bürgerlichen Gesetzbuches, wie das Kaufrecht, die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, das Arbeitsrecht, das Reisevertrags- und Werkvertragsrecht, den Hausübergabevertrag zwischen Eltern und ihren
Kindern, den Wohnungskauf, Erbverträge, oder das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hier geht es häufig um vorbereitende Beratung im Vorfeld eines Vertragsabschlusses, aber auch um Kündigungen im Arbeits- und Mietrecht, um Verjährungsfragen, Gewährleistungs- und Mängelansprüche. Hierunter fallen auch Probleme des Baurechts, Ärger mit Architektenverträgen sowie die Honoraransprüche von Architekten und Bauhandwerkern.

Nicht zuletzt sind hier auch Fragen des Medizinrechts zu behandeln im Rahmen des Arzt-/ Patientenverhältnisses und aller sich daraus ergebenden Fragen und Probleme.