Strafrecht

Im Strafrecht geht es um die Frage, ob jemand für eine Tat bestraft werden soll. Im Bußgeld-verfahren gelten die Vorschriften über das Strafverfahren entsprechend.

Grundlage im Strafverfahren ist eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch und einiger Nebengesetze, wie z. B. dem Betäubungsmittelgesetz, Subventionsgesetz, Waffengesetz, Ausländergesetz oder der Abgabenordnung. Grundlage im Bußgeldverfahren ist eine Strafbarkeit nach Vorschriften, die als Ordnungswidrigkeit qualifiziert werden, wie z. B. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, die Straßenverkehrsgesetze oder das Ladenschlussgesetz.

Geahndet werden strafbare Taten mit Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe, bestimmten Maßnahmen der Besserung (Ableistung von Sozialstunden), eventuellem Führerscheinentzug oder durch das Einfordern von Wiedergutmachung des eingetretenen Schadens.

In dieses Rechtsgebiet hinein spielen aber auch Fragen des Opferschutzes oder der Nebenklagevertretung von Betroffenen und Verletzten bei Straftaten, die sich gegen die körperliche und/oder seelische Unversehrtheit eines Menschen gerichtet haben.

Wir leisten Beistand bei Zeugenvernehmungen in polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im Gerichtsverfahren. Wir vertreten die Opfer von Gewalt- und Missbrauchstaten und begleiten sie in den Gerichtsverhandlungen. Im Bedarfsfall vermitteln wir Kontakt zu Beratungsstellen, Ärzten, Ämtern.

Es ist ein verbürgtes Grundrecht eines jeden Beschuldigten, das verfassungsrechtlich verankert ist, sich in einem Strafverfahren durch einen Verteidiger beraten und vertreten zu lassen. Dieses Recht gilt auch für Verletzte und Opfer von Gewalttaten. Sie erhalten in bestimmten Fällen einen Anwalt zur Seite gestellt, dessen Kosten durch die Staatskasse getragen werden.