Unsere Philosophie

Wir sind für Sie da.

Wir beraten unsere Mandanten schon im Vorfeld einer Auseinandersetzung. Dabei werden alle rechtlichen Aspekte sowie die Erfolgsaussichten und Risiken offen besprochen. Diese rechtliche Beurteilung ist unverzichtbare Basis für die sich anschließende, wichtigste Beratungsetappe: die Klärung der persönlichen Ziele des Mandanten. Am Ende steht die Empfehlung bzw. Erarbeitung einer konkreten Handlungsempfehlung für die weitere Vorgehensweise.

Wir beraten und vertreten einen großen Mandantenstamm in vielen Rechtsgebieten und erfüllen den gesetzlichen Anspruch:

Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Er muss seinen Beruf gewissenhaft ausüben, ist beruflich unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten, darf keine widerstreitenden Interessen vertreten. Er ist verpflichtet, bei der Behandlung der anvertrauten Vermögenswerte sorgfältig vorzugehen und sich fortzubilden. (s. §§ 1 und 43 a der Bundesrechtsanwaltsordnung)

In diesem Sinne nehmen wir uns Zeit für unsere Auftraggeber, die wir im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vertreten können.

Kosten

Kosten und Honorar

Kosten und Honorare berechnen wir – wie jeder Anwalt und Notar – nach dem „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ (RVG) und den gesetzlichen Bestimmungen der „Gerichts- und Notarkostengesetz“ (GNotKG). Natürlich können wir für den Rechtsanwaltsbereich Honorarvereinbarungen treffen. Fragen Sie uns!

Üblicherweise wird die Anwaltstätigkeit nach der Höhe des Wertes ermittelt, um den man streitet und nach dem Aufwand, beziehungsweise den Einzeltätigkeiten des Anwalts für den jeweiligen Fall.

Selbstverständlich beraten wir auch über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, wie die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe bei Mandanten mit geringen Einkünften.